Im Wandel der Zeit

Im Wandel der Zeit

Die Geschichte Rohlfshagens ist in 3 Zeitphasen einzuteilen:
Siedlung im 12./13. Jahrhundert bis 1524
Gutsdorf von 1524 bis 1765
Parzellierung des Dorfes im Jahr 1765 bis heute

Vom Walddorf zum Gutsdorf
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kamen die Rodungssiedler aus dem Bereich südliches Niedersachsen / östliches Westfalen, gleichzeitig wurde aber auch von Rümpeler Seite aus gerodet. Die Siedler wurden keine Eigentümer des gerodeten Landes, waren aber auch keine Leibeigenen. Sie lebten als freie Bauern und hatten lediglich eine jährliche Pacht an den Grundherrn zu zahlen. Der Grundherr als Landbesitzer wiederum hatte der weltlichen und kirchlichen Obrigkeit Zins und Zehnt zu zahlen sowie Söldnerdienste zu leisten.
Der Bauer sprach von seiner „Hufe“, seiner Nutzfläche. Der Name „Hufe“ war in Rohlfshagen bis etwa 1920 gebräuchlich. Es galt das sächsische Recht (der „Sachsenspiegel“).
Den landesherrlichen Registern des Amtes Trittau von 1483 geben 12 Bauern in Ruleveshagen an: Hinrich Burmester, Henneke Brokher, Clawes Sadelmaker, Hermen Rantzouw, Albert Alberdes, Tymeke Tiges, Hermen Burmester, Tymeke Stapelfeldt, Tidtke Kleugebeke, Hans Alberdes, Hans Schele und Marquard Schorder.
Leider findet sich von den genannten Namen heute keiner mehr in Rohlfshagen.

Das Gutsdorf Rohlfshagen
Im Jahre 1524 legte König Friedrich per Gesetz fest, dass die Hochgerichtsbarkeit nur noch vom Adel ausgeübt werden durfte. So wurden aus den ehemals freien Hufnern von Rohlfshagen nach und nach wieder unfreie Landwirte. Die Bauern wurden entweder „hörig“ oder flohen gar und verließen ihren Hof, das Land wurde dem Gut zugeschlagen.
Die verbliebenen Bauern waren dann zwischen 1543 und 1548 dem Amtmann Moritz von Rantzau nach Höltenklinken zur Zwangsarbeit verpflichtet. Das muss eine sehr harte Zeit gewesen sein, denn Moritz von Rantzau zog alljährlich im Oktober/November mit 20 Berittenen durch die Dörfer und verlangte zusätzlich noch Hafer, Heu, Bier, Hühner und sonstige Dinge, die er gerade benötigte.
Sehr verdient gemacht hat sich aber die Witwe von Moritz von Rantzau, Frau Barbara von Rantzau. Sie war tatkräftig am Aufschwung der Klinkener Mühlen und auch der Rohlfshagener Kupfermühle beteiligt.
Die Dienstbarkeiten der Bauern an das Gut, die mehr und mehr zu „Frondiensten“ ausarteten, wurden durch ein festes Reglement mit 16 Paragraphen geregelt. Erst im 18. Jahrhundert machte sich eine Liberalisierung bemerkbar. Der damalige Gutspächter Paetow wandete sich 1733 gar in einer Einlassung an das Amt in Trittau. Es heißt darin, „dass die Hofdienste auf schreckliche und barbarische Art zugehen“. Viele Bauern kamen einfach gar nicht, auch Bescheide bei Androhung von Leibesstrafe wurden nicht befolgt.
1763 wurde das großfürstliche Dominalgut Rohlfshagen an den Pächter Thießen verpachtet. Dieser ließ als erstes alle Dienstverpflichteten zusammentrommeln und die Reglemente verlesen. Einige Privilegien, wie z.B. dass ein Knecht nach Geburt eines Kindes für 6 Wochen auf dem Hof bleiben durfte, wurden wieder abgeschafft. Die Bauern wurden immer aufsässiger und nach einem Unterstützungsgesuch des Pächters Thießen 1764 nach Trittau beordert. Einige Bauern erschienen, andere nicht. Es kam aber anders als erwartet: Die Rentenkammer teilte mit, dass man sich entschlossen hatte Thießen die Pacht zu entziehen und den Bauern zu übertragen, da Thießen stark verschuldet war. Die überraschten Bauern baten um Bedenkzeit, schwere Vorwürfe wurden gegenseitig erhoben.
Die weitere Schicksal Rohlfshagens wurde dann nicht in Rohlfshagen, auch nicht beim Amt in Trittau, nicht einmal beim holsteinischen Herzog- oder dänischen Königshofs entschieden, sondern in Petersburg, vom Zar Paul Petrowitsch, Peter dem III. persönlich!

Die Entwicklung zum heutigen Dorf Rohlfshagen
Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Verpachtung von „Tafelgütern“, zu denen auch Rohlfshagen zählte, sandte der damalige Herzog Friedrich August von Holstein-Gottorf am 28.01.1765 an den Zaren Peter III. in Petersburg einen „alleruntertänigsten Bericht über die vorhabende Erbverpachtung das Guth Rohlfshagen betreffend“.
Schon der erste Satz sagt viel: „Ew. Kayserl. Majestät werden huldigst erlauben allerhöchstderentselben in allergnädigster Erinnerung bringen zu dürfen, wesgestalt das Großfürstliche Dominal Guth Rolfshagen an einen Pächter namens Thießen auf zehn Jahre vom Maitage des 1763sten Jahres an unter sehr vorteilhaften Bedingungen für die Landes-Herrschafften ordentlich verhäuert worden“. Berichtet wird auch von den Schulden Thießens und den aufmüpfigen Bauern.
Der entscheidende Satz: „Wir sind daher auf den Gedanken geraten, dass es wohl am ratsamsten sei, das Guth in gewisse Stücke einzuteilen und solche Stücke mittels eines öffentlichen Aufbotes an die meistbietenden in Erbpacht zu geben.“
Die Zustimmung des Zaren blieb auch nicht aus: Am 15.03.1765 wurde das Tafelgut Rohlfshagen parzelliert und versteigert. Der Hof blieb mit etwa 80 Hektar bestehen und es entstanden 13 Erbpachtstellen in einer Größe zwischen 33 und 16 Hektar. Damit war die wirtschaftliche Zukunft des Gutes und der bäuerlichen Betriebe gesichert, eine gutsunabhängige Gemeinde konnte sich entwickeln.